Location: 61137 Schöneck
Fleet: Mercedes W111 280Se Cabriolet Baujahr 1968 - Jaguar MK VII M Baujahr 1955 - Alltagsbomber Buick Roadmaster Estate 1993
Ja akzeptiert - aber nicht vorgeschrieben, der zweite Absatz ist Deine Interpretation, keine Verordnung, in den H-Gutachten für die von mir genannten SL war auch bei verbliebenem Kat kein Hinweis darauf enthalten. Weder in der Schlüsselnummer, noch als G-Kat ausgewiesen, nicht im TextKapitel III, letzter Punkt: Bei Nachrüstung mit einem Katalysator werden die im Gutachten aufgeführten abgasrelevanten Bauteile akzeptiert.
Anders beschrieben: Im initalen Gutachten zur H-Zulassung ist der Kat dann mit drin. Nur mit diesem Gutachten kriegt er sein H-Kennzeichen.
Kommt der Kat raus, ist es eine Änderung gegenüber dem Gutachten für die Oldtimerzulassung.
Gutachten stimmt nicht mehr -> Zulassung erloschen -> H-Kennzeichen weg.
Gruß
Christian
in den H-Gutachten für die von mir genannten SL war auch bei verbliebenem Kat kein Hinweis darauf enthalten.



Moin zusammen,
so habe mir nun einen neuen Verteiler aus Altbestand bestellt mal schauen was der Bosch -Dienst damit dann so annstellt...
man kann sich alles schön rechnen...
Neuer Verteiler (mit Kappe, Finger, Kontakten, und Staubschutz...) ist ja "fast" genauso teuer wie ein ganz neuer Verteiler....
Gruß Marcel
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